
Warum gibt es das Gesetz?
An sonnigen Mittagsstunden produziert Deutschland inzwischen so viel Solarstrom, dass die Börsenpreise regelmäßig ins Negative rutschen – es gibt mehr Strom, als gebraucht wird.
Trotzdem wurde bisher jede eingespeiste Kilowattstunde vergütet. Das Solarspitzen-Gesetz (seit Ende Februar 2025 in Kraft) setzt genau hier an: Neue Anlagen erhalten für Strom, der in Stunden mit negativen Börsenpreisen eingespeist wird, keine EEG-Vergütung mehr. Zum Ausgleich verlängert sich der Förderzeitraum um diese Stunden.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Keine Vergütung bei negativen Preisen
Speist Ihre neue Anlage ein, während der Börsenpreis negativ ist, gibt es dafür keine Einspeisevergütung. Die Stunden werden an die 20-jährige Förderdauer angehängt.
60-%-Regel ohne Smart Meter
Ohne intelligentes Messsystem mit Steuerbox dürfen neue Anlagen nur 60 % ihrer Nennleistung einspeisen. Mit Smart Meter entfällt die Grenze.
Steuerbarkeit gewinnt an Bedeutung
Netzbetreiber sollen neue Anlagen – je nach Größe und Ausstattung – bei Netzüberlastung drosseln können. Moderne Wechselrichter und Energiemanagement-Systeme bringen die Technik dafür bereits mit.
Bestandsanlagen bleiben geschützt
Wer seine Anlage vor Inkrafttreten in Betrieb genommen hat, behält die bisherigen Vergütungsregeln unverändert.
Die Antwort: Speichern statt verschenken
Die negativen Preise treten fast immer mittags bei voller Sonne auf – genau dann, wenn Ihre Anlage am meisten produziert. Die Lösung liegt auf der Hand: den Strom nicht einspeisen, sondern selbst nutzen.
Häufige Fragen
Was ist das Solarspitzengesetz?
Das Solarspitzen-Gesetz ist seit Ende Februar 2025 in Kraft. Es soll das Stromnetz bei hoher Solarproduktion entlasten: Neue PV-Anlagen erhalten keine EEG-Vergütung mehr für Strom, der in Zeiten negativer Börsenstrompreise eingespeist wird.
Betrifft das Gesetz auch bestehende Anlagen?
Nein, die Regelung gilt für neue Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen wurden. Bestandsanlagen behalten ihre bisherigen Vergütungsregeln.
Verliere ich die Vergütung dauerhaft?
Nein. Die Stunden mit negativen Preisen, in denen keine Vergütung gezahlt wird, werden am Ende der 20-jährigen Förderdauer angehängt. Der Förderzeitraum verlängert sich also entsprechend.
Was bedeutet die 60-Prozent-Regel?
Solange kein intelligentes Messsystem mit Steuerungstechnik eingebaut ist, dürfen neue Anlagen nur maximal 60 % ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen. Mit Smart Meter und Steuerbox entfällt diese Begrenzung.
Wie mache ich meine Anlage fit für die neuen Regeln?
Der Schlüssel ist Eigenverbrauch: Ein Batteriespeicher nimmt die Mittagsspitzen auf, statt sie zu verschenken. Intelligente Energiemanagement-Systeme verschieben Verbraucher wie Wallbox oder Wärmepumpe in die Sonnenstunden. So spielt die Einspeisevergütung nur noch eine Nebenrolle.
